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Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die Altlastenbearbeitung journal article

Nikolaus Söntgerath, Delia Arndt

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 8 (2019), Issue 2, Page 98 - 108

Seit dem 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) in Deutschland von allen öffentlichen und privaten Stellen verbindlich und unmittelbar anzuwenden, die Daten von natürlichen Personen verarbeiten. Die DSGVO erfasst viele Lebenssachverhalte und bietet auch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten reichlich Diskussionsstoff in Unternehmen und Behörden. Im öffentlichen Bereich hat vor kurzem die auf einen Fall aus Wien zurückgehende Meldung „Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise bald unzulässig“ auf kuriose Weise für Aufregung und Verunsicherung gesorgt. Indes beschäftigt die DSGVO allerorts auch die öffentliche Verwaltung, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug auf verschiedenen Ebenen auf vielfältige Weise vor die Schwierigkeit der rechtssicheren Anwendung des komplizierten neuen Datenschutzrechts gestellt sieht. Dabei fällt auf, dass – anders als z.B. im öffentlichen Vergaberecht – die Ausstrahlungswirkung der DSGVO auf den Vollzug des Bodenschutzrechts durch die Länder aus Sicht der Verfasser bislang fast gänzlich unbeachtet geblieben ist. Dies überrascht, da wichtige Aufgaben der nach Landesrecht zuständigen Bodenschutzbehörden in hohem Maße die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, wie z.B. Erhebungen über die in den Zuständigkeitsbereich der Bodenschutzbehörden fallenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten oder die behördliche Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit infrage kommender sanierungsverantwortlicher Personen im Rahmen des behördlichen Störerauswahlermessens. Auf „diesen Boden“ wurde die bisherige, teils hitzige, Debatte um die DSGVO noch nicht gebracht, obwohl die DSGVO die Bodenschutzbehörden im Rahmen des nachsorgenden Bodenschutzes unentwegt begleitet. Dies mag daran liegen, dass das Umweltmedium Boden bislang immer noch wenig beachtet wird. Der nachfolgende Beitrag untersucht vornehmlich die Auswirkungen der DSGVO auf die Altlastenbearbeitung anhand der Verpflichtung der Bodenschutzbehörden in NRW zur Durchführung von (Nach-)Erhebungen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten und hinsichtlich der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sanierungsverantwortlicher Personen.



Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach §10 Abs.1 S.2 BBodSchG journal article

Joachim Sanden, Nikolaus Söntgerath

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 5 (2016), Issue 4, Page 172 - 179

Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt. Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.


Das AAV-Modell – Flächenrecycling und Altlastensanierung als gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Wirtschaft journal article

Nikolaus Söntgerath

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 2 (2013), Issue 4, Page 218 - 224

partnerschaftlich zusammen. Dieses häufig auch als Kooperationsmodell2 bezeichnete Public-Private-Partnership einschließlich der gesetzlich geschaffenen Figur eines sondergesetzlichen Verbandes zum Flächenrecycling und zur Sanierung von Altlasten ist in dieser Form in Deutschland einzigartig und beispielgebend für eine Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft. Es verwirklicht zugleich das sogenannte Kooperationsprinzip als das dritte grundlegende Prinz

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Current Issue

Issue 2 / 2020


Editorial

Frank-Andreas Schendel, Stefan Kopp-Assenmacher