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Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die Altlastenbearbeitung

Nikolaus Söntgerath, Delia Arndt
Keywords: DSGVO, Datenschutzgrundverordnung, Altlastenkataster, Auskunftspflicht,


Seit dem 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) in Deutschland von allen öffentlichen und privaten Stellen verbindlich und unmittelbar anzuwenden, die Daten von natürlichen Personen verarbeiten. Die DSGVO erfasst viele Lebenssachverhalte und bietet auch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten reichlich Diskussionsstoff in Unternehmen und Behörden. Im öffentlichen Bereich hat vor kurzem die auf einen Fall aus Wien zurückgehende Meldung „Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise bald unzulässig“ auf kuriose Weise für Aufregung und Verunsicherung gesorgt. Indes beschäftigt die DSGVO allerorts auch die öffentliche Verwaltung, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug auf verschiedenen Ebenen auf vielfältige Weise vor die Schwierigkeit der rechtssicheren Anwendung des komplizierten neuen Datenschutzrechts gestellt sieht. Dabei fällt auf, dass – anders als z.B. im öffentlichen Vergaberecht – die Ausstrahlungswirkung der DSGVO auf den Vollzug des Bodenschutzrechts durch die Länder aus Sicht der Verfasser bislang fast gänzlich unbeachtet geblieben ist. Dies überrascht, da wichtige Aufgaben der nach Landesrecht zuständigen Bodenschutzbehörden in hohem Maße die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, wie z.B. Erhebungen über die in den Zuständigkeitsbereich der Bodenschutzbehörden fallenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten oder die behördliche Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit infrage kommender sanierungsverantwortlicher Personen im Rahmen des behördlichen Störerauswahlermessens. Auf „diesen Boden“ wurde die bisherige, teils hitzige, Debatte um die DSGVO noch nicht gebracht, obwohl die DSGVO die Bodenschutzbehörden im Rahmen des nachsorgenden Bodenschutzes unentwegt begleitet. Dies mag daran liegen, dass das Umweltmedium Boden bislang immer noch wenig beachtet wird. Der nachfolgende Beitrag untersucht vornehmlich die Auswirkungen der DSGVO auf die Altlastenbearbeitung anhand der Verpflichtung der Bodenschutzbehörden in NRW zur Durchführung von (Nach-)Erhebungen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten und hinsichtlich der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sanierungsverantwortlicher Personen.

Nikolaus Söntgerath ist seit 1999 Justiziar des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen, und leitet den Bereich Recht und Personal des Verbandes. Delia Arndt ist seit 2018 Juristin im Bereich Recht und Personal des AAV. Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag, den Nikolaus Söntgerath am 5.11.2018 auf einer Veranstaltung des BEW in Essen gehalten hat.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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