Skip to content

Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach §10 Abs.1 S.2 BBodSchG

Joachim Sanden, Nikolaus Söntgerath


Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt. Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.

Apl. Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden ist Leiter der Abteilung „Bodenschutz/Altlasten“ sowie stv. Leiter des Amtes für Umweltschutz der Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg und außerplanmäßiger Professor an der Leuphana Universität Lüneburg. Nikolaus Söntgerath ist Justiziar des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen, und leitet seit 1999 den Bereich Recht und Personal des Verbandes. Der Beitrag geht zurück auf Vorträge, die die Verfasser im Herbst dieses Jahres jeweils gehalten haben; am 26.9.2016 auf dem BEW-Forum Bodenschutz und Altlasten in Duisburg durch Söntgerath, am 25.10.2016 beim Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz im Rahmen der Veranstaltung „Probenahme, Bewertung, Sicherheitsleistung im Bodenschutz – Trends und Tendenzen“ durch Sanden. Die Verfasser danken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der beiden Veranstaltungen für ihre konstruktiven Fragen. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Sicht der Autoren wieder.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation