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Neues Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein Journal Artikel

Tilmann Mohr

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Jahrgang 9 (2020), Ausgabe 1, Seite 11 - 19

Schleswig-Holstein hat zum 1.1.2020 ein neues Landeswassergesetz (LWG) erhalten. Es wurde als Art. 1 des Wasserrechtsmodernisierungsgesetz am 13.11.2019 vom Landtag beschlossen. Damit fügt sich Schleswig-Holstein in die Reihe der Länder ein, die nach dem Neuerlass des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009, das am 1.3.2010 in Kraft getreten ist, ihr Wasserrecht entsprechend der geänderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen (konkurrierende Gesetzgebungskompetenz mit Abweichungsmöglichkeit), umgestellt haben. Aufgrund der Lage Schleswig-Holsteins als einziges Bundesland zwischen Nord- und Ostsee mit entsprechend unterschiedlichen Küstenstrukturen nehmen Vorschriften des Küsten- und Hochwasserschutzes etwa ein Fünftel des Gesetzes ein. Nachfolgend werden das neue LWG und einige Nebenbestimmungen vorgestellt.


Zum Verschlechterungsverbot der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Journal Artikel

Tilmann Mohr

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Jahrgang 9 (2020), Ausgabe 2, Seite 76 - 84

Zum Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt es mittlerweile einige wegweisende Gerichtsurteile sowie vielerlei (Aufsatz-)Literatur. Zum Verschlechterungsverbot der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) fehlt explizite Rechtsprechung, auch Literatur jenseits der (insoweit aber auch nicht ausführlichen) WHG-Kommentarliteratur dazu ist spärlich. Nachfolgend werden einige Aspekte des Verschlechterungsverbots der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie andiskutiert, ohne eine abschließende Lösung der sich auftuenden Fragestellungen präsentieren zu können.

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Aktuelle Ausgabe

Issue 2 / 2020


Editorial

Frank-Andreas Schendel, Stefan Kopp-Assenmacher