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Die Zulässigkeit der kommunalen Gebührenerhebung nach einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß §52 Abs.2 LWG NRW journal article

Wolfgang Durner

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 6 (2017), Issue 1, Page 9 - 15

Am 16.7.2016 trat eine Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Kraft. Gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 LWG NRW und nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze kann die Mitgliedsgemeinde eines sondergesetzlichen Wasserverbandes künftig ihre Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 für das gesamte Gemeindegebiet mit dessen Zustimmung auf den Verband übertragen. Gegenüber der praktischen Durchführbarkeit einer solchen Übertragung wurden mittlerweile jedoch Vorbehalte geäußert. Namentlich wird befürchtet, eine Gemeinde sei nach der Übertragung der Aufgabe des Sammelns und Fortleitens von Abwasser nach § 52 Abs. 2 LWG NRW an einen sondergesetzlichen Wasserverband nicht mehr in der Lage, ihre entsprechenden Verbandslasten durch kommunale Gebühren zu refinanzieren. Der nachfolgende Beitrag soll demgegenüber darlegen, dass eine entsprechende Erhebung von Abwälzungsgebühren nach § 7 Abs. 1 KAG NRW auf keine rechtlichen Schwierigkeiten stößt.


Die Umsetzung des Hessischen Maßnahmenprogramms durch die Kommunen journal article

Mitwirkungspflichten – Konnexitätsrelevanz – staatliche Anordnungsbefugnisse

Wolfgang Durner

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 6 (2017), Issue 4, Page 175 - 187

Den Kommunen kommt bei der operativen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Schlüsselrolle zu. Der folgende Beitrag untersucht – am Beispiel des Hessischen Maßnahmenprogramms 2015–2021 – die Reichweite und den Umfang der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus, die Frage etwaiger Beschränkungen solcher Pflichten der Kommunen unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips (Art. 137 Verfassung des Landes Hessen) sowie die Frage, welche behördlichen Anordnungsbefugnisse und Vollstreckungsmöglichkeiten im Hinblick auf die dargestellten Pflichten der Kommunen bestehen.



Current Issue

Issue 2 / 2020


Editorial

Frank-Andreas Schendel, Stefan Kopp-Assenmacher