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Modifizierung der Abwasserabgabe unter wasserwirtschaftlichen Aspekten

Natalie Palm, Paul Wermter, Thomas Grünebaum, Peter Lemmel, Peter Nisipeanu, Bernd Pehl Und Norbert Amrath


I. Abwasserabgabe heute Die Abwasserabgabe wurde durch das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) im Jahr 19761 als umweltpolitisches Lenkungsinstrument in Form einer Sonderabgabe für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eingeführt und seit 1981 wird sie erhoben. Für die Erhebung sind gem. § 1 Satz 2 AbwAG die Bundesländer zuständig, ihnen steht auch das Aufkommen der Abgabe zu. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind gem. § 13 AbwAG zweckgebunden für Maßna

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(e.g. A | 000123 | 01)

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