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Die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes nach der Föderalismusreform I

Birgit Leis-Reutershahn


I. Einleitung Hessen hat als eines der ersten Länder im Jahre 2010 das Landeswassergesetz auf der Grundlage der geänderten Gesetzgebungskompetenzen neu gefasst. Bei der Konzeption des neuen Hessischen Wassergesetzes wurde im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen „Neuland“ betreten, galt es doch, die Regelungsbefugnisse des Landes im Rahmen der geänderten Vorgaben der Art. 72, 74 GG und mit Blick auf die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (

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(e.g. A | 000123 | 01)

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