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Das Ziel des guten Zustandes – Ermessen der Behörden?

Till Elgeti


Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Partner in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm. Er dankt Ref. iur. Katharina Buchholz für die Unterstützung bei der Abfassung des Beitrages.

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