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AwSV 2017 – Empfehlungen für Anlagenbetreiber

Andrea Hennecken, Christoph Eipper
Keywords: AwSV, Sachverständige, Anlagenbetreiber


Die neue bundeseinheitliche AwSV 2017 sorgt für einige Unruhe bei den Anlagenbetreibern. Dabei zeigen nicht nur neue technische und organisatorische Anforderungen Wirkung, sondern aufgrund bisheriger bundeslandspezifischer Regelungen auch die Ausweitung der Prüfpflichten von Anlagen. Aber es ist nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes mit der neuen AwSV 2017 verbunden. Einmal mehr greifen dabei das Wissen und die langjährige Erfahrung von Sachverständigen und Juristen ineinander. Wer betroffen ist und welche besonderen Aspekte zu beachten sind, sei an wichtigen Praxisthemen nachfolgend dargestellt. Wir möchten für die Praxis Empfehlungen geben, um ein rechtskonformes, aber auch praxisgerechtes Verhalten der Anlagenbetreiber zu unterstützen.

Andrea Hennecken ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Advo Real in Nürnberg. Prof. Dr. rer. nat. Christoph Eipper ist Sachverständiger der BEST Bayern Sachverständigenorganisation.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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