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Die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser – eine kritische Bestandsaufnahme

Alexander Kenyeressy


I. Einleitung Am 6.1.2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen1 (im Folgenden: IED) in Kraft getreten und musste von denMitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch drei „Regelungspakete“.2 Eine wesentliche Neuerung für Anlagen im Sinne der IED ist die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand im Rahmen von Genehmigungsverfahren, § 10 Abs. 1a Satz 1 BImSchG. Noch vor der Verabschiedung der

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(e.g. A | 000123 | 01)

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