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NEU: W+B 3/2019

Durner untersucht in seinem Beitrag „Verfassungsfragen landesgesetzlicher Fracking-Verbote“ am Beispiel der Volksinitiative zum Schutz des Wassers des Landes Schleswig-Holstein die Chancen und Risiken des Frackings. Er stellt klar heraus, dass die §§ 13, 47 und 48 WHG abweichungsfestes Bundesrecht im Sinne des Art. 72 Abs. 3 GG sind und das Land keine Gesetzgebungskompetenz für ein flächendeckendes Fracking-Verbot hat.

Im Anschluss daran macht Henke den Ausgleich unter Zustandsverantwortlichen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG zum Gegenstand einer lesenswerten systematischen Untersuchung, in der er prüft, ob nach § 24 Abs. 2 auch ein Ausgleich zwischen zwei oder mehreren Nicht-Verursachern für den Fall möglich ist, dass ein Verursacher nicht mehr existiert oder nicht mehr greifbar ist.

Auf ein Thema mit starken Bezügen zum Kartellrecht geht Wittenstein ein: Sie analysiert in ihrem Beitrag die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen und die Bereichsausnahme dafür gemäß Art. 12 der RL 2014/23 EU.

Abschließend betrachtet Funken die Finanzierung der ökologischen Gewässerunterhaltung durch die Wasser- und Bodenverbände (Teil 1). Ausgehend von zwei kontroversen Entscheidungen des VG und OVG Greifswald zu ökologischen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen untersucht er systematisch die Ökologisierung der Gewässerunterhaltung nach § 39 WHG und geht dabei auch auf die Verfassungsmäßigkeit der §§ 39–42 WHG ein.


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