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Neu: W+B 2/2019

Franßen eröffnet Ausgabe 2/19 der W+B und zeigt im zweiten Teil seines Beitrags zu den genehmigungsrechtlichen Aspekten der Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung systematisch die genehmigungsrechtlichen Anforderungen auf. Hier stehen sich Verfahren zur Fällung von Phosphor aus dem Abwasserstrom oder dem Klärschlamm und solche zur Extraktion des Phosphors aus der Asche nach einer thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm gleichwertig gegenüber. Es ergeben sich jedoch Unterschiede bei den genehmigungsrechtlichen Anforderungen an die für die jeweiligen Verfahren erforderlichen Anlagen bzw. Anlagenkomponenten.

Auch Nisipeanu setzt seinen Beitrag aus der ersten Ausgabe zu den Duldungs- und Gestattungspflichten der §§ 91–95 WHG fort und beleuchtet nun neben der Mitbenutzung (§ 94 WHG) schwerpunktmäßig die Entschädigungsregelung aus § 95 WHG; angesichts einer Vielzahl von (Abwasser)Leitungen, für die heute keine Vereinbarungen (mehr) bestehen, und entsprechender Entschädigungsforderungen der Grundstückseigentümer ein praktisch bedeutsamer Aspekt.

Der dritte Beitrag von Söntgerath und Arndt betrifft das Datenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die umweltrechtliche Praxis. Obwohl die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörden in zentralen Bereichen die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, ist die sich um die Anwendung des (neuen) Datenschutzrechts rankende Diskussion im Bereich des Bodenschutzrechtsvollzugs bisher noch nicht (vollständig) angelangt. Die Autoren zeigen die Handhabbarkeit der aufgeworfenen Fragen.

Abschließend widmet sich Douhaire dem aktuellen Diskussionsstand der Umsetzung der sog. Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG). Im Juni 2018 war Deutschland vom EuGH wegen eines Verstoßes verurteilt worden. Auch wenn das Urteil die Vorgängerregelung betraf, zeigt die Neuregelung immer noch Defizite, die von der Wasserversorgung bemängelt werden.


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