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Neu: W+B 1/19

s ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass der von der WRRL geforderte gute Gewässerzustand in vielen Fällen im ersten Bewirtschaftungszyklus nicht erreicht wurde und dieses Ziel wohl auch im zweiten und dritten Bewirtschaftungszyklus in erheblichem Umfang verfehlt wird. Vor diesem Hintergrund setzen sich Till Elgeti und Anika Lehnen in ihrem Aufsatz zur wasserwirtschaftlichen Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus mit der durch die jüngste Änderung des UmwRG geschaffenen Möglichkeit der Anfechtung der Maßnahmenprogramme nach der WRRL auseinander und schlagen eine Anpassung des Zeithorizonts und die Einführung von Zwischenzielen vor.

Anschließend widmet sich Gregor Franßen der AbfKlärV, deren Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen eine Vielzahl neuer Anlagen erforderlich machen wird. Angesichts dessen beleuchtet Franßen im ersten Teil seines Beitrags, welchen genehmigungsrechtlichen Anforderungen Anlagen zur Lagerung von Klärschlämmen auf dem Gelände der Kläranlage und außerhalb der Kläranlage sowie die Beförderung von Klärschlämmen unterliegen.

Im dritten Beitrag befasst sich Peter Nisipeanu mit den Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen des WHG und behandelt zunächst im ersten Teil des Aufsatzes – neben der praktischen Bedeutung und der Entstehungsgeschichte der Regelungen – detailliert die Vorschriften betreffend die Pflichten zur Duldung gewässerkundlicher Maßnahmen (§ 91 WHG), zur Duldung von Veränderungen oberirdischer Gewässer (§ 92 WHG) und zur Duldung der Durchleitung von Wasser und Abwasser (§ 93 WHG).

Abschließend setzt sich Cedric Meyer mit der Anlagenhaftung nach § 89 Abs. 2 WHG auseinander und widerspricht der herrschenden Meinung, die den Begriff der Anlage weit auslegt.

 


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