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Neu: W+B 4/18

Im Hinblick auf das Wasserecht erregt der in diesem Heft 4/18 der W+B abgedruckte Vorlagebeschluss des BVerwG zum Zubringer Ummeln besondere Aufmerksamkeit: Dieser hat u.a. die unzureichende Berücksichtigung der Grundwasserbelastung durch winterliche Streusalzeinträge zum Gegenstand und wird in diesem Heft in den Beiträgen von Faßbender und Dohmen diskutiert. So liefert Faßbender in seinem Beitrag „Die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 WRRL – Segen oder Fluch?“ eine Analyse aller bislang vorliegenden einschlägigen Entscheidungen des EuGH und kritisiert, dass der neunte Senat des BVerwG seinen Vorlagebeschluss nicht dazu genutzt hat, dem EuGH auch die naheliegende Frage nach dem Anwendungsbereich der Ausnahme nach Art. 4 Abs. 7 WRRL vorzulegen. Der Beitrag von Dohmen über „die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser in der Vorhabenzulassung“ wählt den erwähnten Vorlagebeschluss als Ausgangspunkt. Dohmen sieht  die Frage nach der Bedeutung der grundwasserbezogenen Bewirtschaftungsvorgaben in einzelnen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren als zentrales Rechtsproblem und plädiert für eine möglichst zeitnahe höchstrichterliche Klärung des Anwendungsbereichs der Ausnahme in Art. 4 Abs. 7 WRRL.
Einer ganz neuen Problematik widmet sich Schulz mit dem „Rechtlichen Rahmen für die Verwertung von Stoffen aus neuartigen Sanitärsystemen“ – nämlich derzeit in Pilotprojekten eingesetzte Techniken, die eine stoffliche Verwertung von Teilströmen häuslicher Abwässer (sog. Schwarzwasser) ermöglichen sollen.

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