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Die Finanzierung der ökologischen Gewässerunter­haltung durch die Wasser- und Bodenverbände (Teil1) journal article

Johannes Funken

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 8 (2019), Issue 3, Page 173 - 181

Haben alle Steuerzahler oder allein die Mitglieder eines Wasser- und Bodenverbandes Maßnahmen der ökologischen Gewässerunterhaltung zu finanzieren? Dieser in journalistischer Manier zugespitzen Frage, die freilich in der Rechtswissenschaft im größeren Zusammenhang der Finanzierung der Wasserrahmenrichtlinie nicht neu ist, haben sich zuletzt das Verwaltungsgericht Greifswald und in der Berufungsinstanz das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gestellt. In dem konkreten Fall geht es im Kern darum, ob der betreffende Wasser- und Bodenverband dazu verpflichtet ist, eine Fischtreppe zu unterhalten und hierfür den finanziellen Aufwand zu tragen. Durch eine solche Anlage wird Fischen und wirbellosen Lebewesen das Durchwandern des Gewässers ermöglicht, was langfristig zu einem verbesserten ökologischen Gewässerzustand führen soll.


Die Finanzierung der ökologischen Gewässer­unterhaltung durch die Wasser- und Bodenverbände (Teil2) journal article

Johannes Funken

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 8 (2019), Issue 4, Page 221 - 234

Haben alle Steuerzahler oder allein die Mitglieder eines Wasser- und Bodenverbandes Maßnahmen der ökologischen Gewässerunterhaltung zu finanzieren? Diese schon im ersten Teil des Beitrags aufgeworfene Kernfrage soll nunmehr in diesem zweiten Teil beantwortet werden. Sie ist an ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angelehnt, das bereits durch das VG und OVG Greifswald entschieden wurde. Derzeit ist die Revision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Während in der ersten Instanz die Pflicht des betreffenden Wasserverbands zur Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Unterhaltung einer Fischtreppe rigoros abgelehnt wurde, hat das Berufungsurteil die darauf gerichtete Anordnung der Wasserbehörde gegenüber dem Verband komplett gegensätzlich als rechtmäßig eingestuft. Im ersten Teil des Beitrags ist bereits knapp die Ökologisierung des überkommenen Rechtsinstituts der Gewässerunterhaltung dargestellt worden, welches seine Rechtsgrundlage heute in den §§ 39 ff. WHG hat. Daraufhin wurde hauptsächlich herausgearbeitet, dass die Aufgabe der ökologischen Gewässerunterhaltung den Wasser- und Bodenverbänden nach dem Grundgesetz durch (Landes-)Gesetz übertragen werden darf. Nachfolgend sind zunächst etwaige Grundrechtsverletzungen der Verbandsmitglieder in den Blick zu nehmen, die aufgrund der wasserverbandlichen Gewässerunterhaltung auftreten können (III. 4.). Schließlich analysiert der Aufsatz die einfachgesetzlichen Parameter für die Erfüllung der ökologischen Unterhaltung durch die Wasserverbände (IV.).



Rechtsfragen der wasserwirtschaftlichen Maßnahmenplanung journal article

Tagungsbericht zum 343. Wasserrechtlichen Kolloquium des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn (IRWE) am 26.4.2017 im Wissenschaftszentrum Bonn

Johannes Funken

Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht, Volume 6 (2017), Issue 3, Page 158 - 161

Das 343. Wasserrechtliche Kolloquium nahm Rechtsfragen der wasserwirtschaftlichen Maßnahmenplanung in den Blick und thematisierte damit erneut ein in der wasserrechtlichen Praxis und Wissenschaft bedeutendes und schon seit längerer Zeit intensiv diskutiertes Problemfeld.

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Current Issue

Issue 2 / 2020


Editorial

Frank-Andreas Schendel, Stefan Kopp-Assenmacher