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Neues Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein

Tilmann Mohr


Schleswig-Holstein hat zum 1.1.2020 ein neues Landeswassergesetz (LWG) erhalten. Es wurde als Art. 1 des Wasserrechtsmodernisierungsgesetz am 13.11.2019 vom Landtag beschlossen. Damit fügt sich Schleswig-Holstein in die Reihe der Länder ein, die nach dem Neuerlass des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009, das am 1.3.2010 in Kraft getreten ist, ihr Wasserrecht entsprechend der geänderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen (konkurrierende Gesetzgebungskompetenz mit Abweichungsmöglichkeit), umgestellt haben. Aufgrund der Lage Schleswig-Holsteins als einziges Bundesland zwischen Nord- und Ostsee mit entsprechend unterschiedlichen Küstenstrukturen nehmen Vorschriften des Küsten- und Hochwasserschutzes etwa ein Fünftel des Gesetzes ein. Nachfolgend werden das neue LWG und einige Nebenbestimmungen vorgestellt.

Leiter des Rechtsreferats der Abteilung Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz, Bundesbeauftragter für den Wasserbau im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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