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Die Finanzierung der ökologischen Gewässerunter­haltung durch die Wasser- und Bodenverbände (Teil1)

Johannes Funken
Keywords: Gewässerunterhaltung, Wasser- und Bodenverbände, Finanzierung,


Haben alle Steuerzahler oder allein die Mitglieder eines Wasser- und Bodenverbandes Maßnahmen der ökologischen Gewässerunterhaltung zu finanzieren? Dieser in journalistischer Manier zugespitzen Frage, die freilich in der Rechtswissenschaft im größeren Zusammenhang der Finanzierung der Wasserrahmenrichtlinie nicht neu ist, haben sich zuletzt das Verwaltungsgericht Greifswald und in der Berufungsinstanz das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gestellt. In dem konkreten Fall geht es im Kern darum, ob der betreffende Wasser- und Bodenverband dazu verpflichtet ist, eine Fischtreppe zu unterhalten und hierfür den finanziellen Aufwand zu tragen. Durch eine solche Anlage wird Fischen und wirbellosen Lebewesen das Durchwandern des Gewässers ermöglicht, was langfristig zu einem verbesserten ökologischen Gewässerzustand führen soll.

Der Verfasser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand von Herrn Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M., an der Universität Bonn. Er promoviert zum Rechtsinstitut der Gewässerunterhaltung und wird seine Doktorarbeit voraussichtlich im Jahr 2020 abschließen. Aus aktuellem Anlass möchte er sich vorab zu den im Aufsatz behandelten Greifswalder Verwaltungsgerichtsurteilen äußern. Der zweite Teil des Aufsatzes wird in der W+B 4/2019 erscheinen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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