Weiter zum Inhalt

Vergabe von Trinkwasserkonzessionen – die Bereichsausnahme auf dem Prüfstand

Susanna Wittenstein
Keywords: Trinkwasserkonzession, Vergabe, Bereichsausnahme, Missbrauchskontrolle, Inhouse-Vergabe, Konzernprivileg, Konzessionsvergabe, Schilderprägerrechtsprechung


Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2014/23/EU wurde die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen ausdrücklich von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Diese Bereichsausnahme setzte der deutsche Gesetzgeber gemäß § 149 Nr. 9 GWB um. Unklar blieb in der Folge, unter welchen Voraussetzungen Trinkwasserkonzessionen rechtssicher vergeben werden können. Bis zum 18.4.2019 sollte die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Auswirkungen der Ausnahmeregelung Bericht erstatten und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Dies ist zwar bis jetzt noch nicht erfolgt, doch spätestens mit der Veröffentlichung der Ergebnisse wird die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Ausnahmeregelung wieder aktuell werden. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die aktuelle Regelung und die daraus entwickelte Vergabepraxis, um anschließend Schwachpunkte der Ausnahmeregelung darzustellen und für die weitere Entwicklung in die Diskussion mit einzubringen.

Die Autorin ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB tätig.

Empfehlen


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation