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Die vorprogrammierte Klagewelle?

Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus

Till Elgeti, Anika Lehnen
Keywords: 3. Bewirtschaftungszyklus, WRRL, Anfechtung von Maßnahmenprogrammen, Maßnahmenprogramm, Klagemöglichkeit von Umweltverbänden, Bewirtschaftungsziel


Der Aufsatz setzt sich mit der durch die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes geschaffenen Möglichkeit zur Anfechtung der Maßnahmenprogramme nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dem nun anstehenden 3. Bewirtschaftungszyklus der WRRL sowie der Revision der WRRL nach Art. 19 Abs. 2 WRRL auseinander. Ähnlich der inzwischen vielfach für rechtswidrig erklärten Luftreinhaltepläne könnte die Rechtsprechung vom Planungsgeber weitere Schritte verlangen, um den von der WRRL spätestens bis 2027 angestrebten guten Zustand zu erreichen. Dieser Zustand wird zwar flächendeckend nicht erreicht werden (können), aber der europäische Gesetzgeber sieht hier (derzeit) keine weiteren Verlängerungsmöglichkeiten vor und der deutsche Planungsgeber sträubt sich gegen eine Ausweisung verminderter Ziele bis Ende 2027.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Partner in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm; die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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