- Jahrgang 7 (2018), Ausgabe 3
- Vol. 7 (2018), Nr. 3
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- Seiten 127 - 136
- pp. 127 - 136
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen in §§ 62 ff. WHG werden bundeseinheitlich durch die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) konkretisiert, die am 1.8.2017 in Kraft trat. Mit diesem Regime aus §§ 62 ff. WHG und der Bundes-Anlagenverordnung AwSV liegen erstmals bundeseinheitliche Regelungen über den anlagenbezogenen Gewässerschutz vor.