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Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe

Moritz Grunow
Keywords: AwSV, wassergefährdende Stoffe, Besorgnisgrundsatz, anlagenbezogener Gewässerschutz, Anlagenbegriff, Einstufungspflicht, Einstfung, JGS-Anlage, Umschlaganlage


Die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen in §§ 62 ff. WHG werden bundeseinheitlich durch die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) konkretisiert, die am 1.8.2017 in Kraft trat. Mit diesem Regime aus §§ 62 ff. WHG und der Bundes-Anlagenverordnung AwSV liegen erstmals bundeseinheitliche Regelungen über den anlagenbezogenen Gewässerschutz vor.

Der Beitrag beruht auf dem gleichnamigen Vortrag bei dem 352. Wasserrechtlichen Kolloquium des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn. Der Autor ist Rechtsanwalt in Essen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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