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Die Umsetzung des Hessischen Maßnahmenprogramms durch die Kommunen

Mitwirkungspflichten – Konnexitätsrelevanz – staatliche Anordnungsbefugnisse

Wolfgang Durner
Keywords: Hessisches Maßnahmenprogramm, Mitwirkungspflichten, Konnexität, Anordnungsbefugnisse, Umsetzung der WRRL, Gewässerunterhaltung, Bewirtschaftungsziele, Gewässerausbau


Den Kommunen kommt bei der operativen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Schlüsselrolle zu. Der folgende Beitrag untersucht – am Beispiel des Hessischen Maßnahmenprogramms 2015–2021 – die Reichweite und den Umfang der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus, die Frage etwaiger Beschränkungen solcher Pflichten der Kommunen unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips (Art. 137 Verfassung des Landes Hessen) sowie die Frage, welche behördlichen Anordnungsbefugnisse und Vollstreckungsmöglichkeiten im Hinblick auf die dargestellten Pflichten der Kommunen bestehen.

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M. ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Bonner Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft (IRWE). Der nachfolgende Text ist die gekürzte und aktualisierte Fassung eines Rechtsgutachtens, das der Verf. im Juli 2017 im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstattet hat. Er dankt den Vertreterinnen des Ministeriums Frau Leis-Reutershahn und Frau Lüke-Schmitz sowie seinem Mitarbeiter am IRWE Herrn Funken für zahlreiche wichtige Hinweise und Anregungen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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