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Die Handlungspflichten im Rahmen der Gewässerunterhaltung unter Beachtung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten in der wasserwirtschaftlichen Praxis

Frank Niesen
Keywords: Gewässerunterhaltung, Verkehrssicherungspflicht, Störer, Polizei- und Ordnungsrecht, Haftung aus Deliktsrecht


Die wasserwirtschaftliche Praxis des Gewässerunterhaltungspflichtigen kennt vielfältige Abgrenzungs- und Zurechnungsfragen im Bereich der Zuweisung von Handlungspflichten und – im Falle des Schadenseintritts – der Regulierung von Schäden. Dies betrifft zum einen die Anlagen in oder an einem Gewässer, aber auch die Ufer und deren Vegetation, insbesondere die sogenannten Gefahrenbäume. Der folgende Beitrag dient der näheren Betrachtung dieser Pflichtenstellung, insbesondere im Verhältnis zu den Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer und Besitzer an einem Gewässer.

Rechtsanwalt Frank Niesen ist Justiziar des Wasserverbandes Eifel-Rur.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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