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Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.4.2017

Anne Janssen-Overath
Keywords: AwSV, Stoffe, Gemische, technische Anforderungen, organisatorische Anforderungen, Sachverständige, Sachverständigenorganisation, Überwachungsgemeinschaft, Fachprüfer


Am 1.8.2017 ist die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten und löst zu diesem Zeitpunkt sowohl die 16 Anlagenverordnungen der Länder (VAwS) als auch die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) ab. Der sog. „Anlagenbezogene Gewässerschutz“ unterliegt damit erstmalig einer umfänglichen bundeseinheitlichen Regelung. In dem folgenden Aufsatz werden der Aufbau der AwSV, wichtige Anforderungen und Neuerungen detailliert vorgestellt und beschrieben.

Dr. rer. nat. Anne Janssen-Overath ist als selbstständige Umweltberaterin von Köln aus tätig; ihr Spezialgebiet ist der Anlagenbezogene Gewässerschutz. Für die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. in Frankfurt ist sie als Technische Leiterin, als Fachprüferin und als Sachverständige nach WHG tätig. Sie gibt hier ausschließ­lich ihre persönliche Auffassung wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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