Skip to content

Zur Abgrenzung von Bodenschutzrecht und Abfallrecht

Besprechung von BVerwG, Beschluss vom 26.7.2016 – 7 B 28.15

Thomas Lammers


In einem Beschluss vom 26.7.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht einige über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen zu den Anwendungsbereichen des Bodenschutz- und Abfallrechts höchstrichterlich geklärt. Dies betrifft zum einen die Auslegung der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz neu eingeführten Bereichsausnahme für Böden in situ (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG), zum anderen das Verhältnis zwischen dem Bodenschutzrecht und § 40 KrWG bei der Stilllegung illegaler Deponien. Der Beschluss dürfte zu einer größeren Rechtssicherheit bei der Abgrenzung beider Rechtsgebiete führen und künftig die Beantwortung der Fragen erleichtern, welche behördlichen Maßnahmen in Betracht kommen, an welche Voraussetzungen sie geknüpft sind und gegen welchen Personenkreis sie gerichtet werden können.

Der Autor ist Rechtsanwalt bei Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Köln.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation