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Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen in die Abwasserverordnung

Benjamin Wiechmann


Seit der Einführung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat sich die Bedeutung der BVT-Merkblätter stark verändert. Während unter der IVU-Richtlinie, also der Vorgängerrichtlinie der IED, die BVT-Merkblätter (im Englischen BREF genannt) noch als Referenzdokumente verstanden wurden und nur uneinheitlich als Grundlage für Genehmigungsanforderungen dienten, so sind sie heute verbindlich anzuwenden. Diese neue Verbindlichkeit bedingt auch, dass sich alle beteiligten Akteure konstruktiv und vor allem gründlich bei der Erstellung der BREF engagieren. Die BVT-Schlussfolgerungen dienen letztendlich nach § 48 des Bundesimmissionsschutzgesetzes als Grundlage für die Ableitung von Genehmigungsauflagen. Der Verband der Chemischen Industrie begleitet den sogenannten Sevilla-Prozess intensiv, da die Betroffenheit, historisch bedingt, sehr groß ist. Dieser Beitrag wird sich mit der Bedeutung der BREF (Best available technique Reference document) für die chemische Industrie beschäftigen und die bei der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen des CWW-BREF in die Abwasserverordnung entstehenden Herausforderungen beleuchten. Das CWW-BREF ist die Abkürzung für Common Waste Water and Waste Gas Treatment/Management Systems in the Chemical Sector-BREF und deckt die Abwasser- und Abgasreinigung von chemischen Anlagen ab.

VCI – Verband der Chemischen Industrie, Frankfurt/Main.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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