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Aquatische Schutzgebiete und aquatischer Artenschutz

Jochen Schumacher


Naturschutz und Wasserrecht sind Materien mit zahlreichen gegenseitigen Bezügen. Gewässer als Lebensräume sind seit jeher schon Gegenstand des Naturschutzrechts. Der Beitrag betrachtet, inwieweit der Schutz auch durch Instrumente des Wasserwirtschaftsrechts erfolgen kann und wie bei Zielkollisionen zu verfahren ist.

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen.
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des 11. Deutschen Naturschutzrechtstags am 15.12.2014 in Bonn.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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