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Eingriffsregelung und Kompensationen im ökologischen Gewässerschutz

Moritz Reese


Der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kommt auch für den ökologischen Gewässerschutz erhebliche Bedeutung zu, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen aus landseitigen Eingriffen in Natur und Landschaft können u.U. für Maßnahmen der Gewässerrenaturierung genutzt werden. Die Renaturierung kann aber auch ihrerseits mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft einhergehen. Schließlich findet die Eingriffsregelung auch auf bauliche Eingriffe in die Gewässerökologie Anwendung und es stellen sich insoweit Fragen nach dem Verhältnis zum Verschlechterungsverbot und den wasserrechtlichen Ausnahmeregelungen gemäß § 30 und 31 WHG und allgemeiner auch danach, wie das Instrument der Realkompensation im ökologischen Gewässerschutz zweckmäßig eingesetzt werden könnte. Der folgende Beitrag wirft einen näheren Blick auf all diese wasserseitigen Facetten der Eingriffsregelung.

Helmholtz Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig.
Bei dem Beitrag handelt es sich um die erweiterte Schriftfassung des Vortrags, den der Verfasser zum 11. Naturschutzrechtstag am 15. und 16.12.2014 am Institut für das Recht der Wasser-und Entsorgungswirtschaft der Universität Bonn gehalten hat.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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