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Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Vereinfachung des Einstufungsverfahrens unter Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes

Monika Ollig, Moritz Grunow


Die im aktuellen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen schon seit einiger Zeit bundeseinheitlich im Verordnungswege konkretisiert werden. Hierzu wurde eine „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) auf den Weg gebracht. Diese neue Bundesverordnung wird die bisherigen Regelungen der Länder und die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe des Bundes ablösen. Auf Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden kommen somit nach Inkrafttreten der AwSV veränderte oder neue Regelungen zu.

Assessorin, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau/Berlin.
Rechtsanwalt, Heinemann & Partner Rechtsanwälte, Essen.
Der Aufsatz beruht auf dem gemeinsamen Vortrag der Autoren an der Martin-Luther Universität Halle im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ (27. UPPW-Vortrag) im Januar 2015. Die Autoren geben darin ihre persönliche Auffassung wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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