- Volume 3 (2014), Issue 2
- Vol. 3 (2014), No. 2
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- Pages 95 - 105
- pp. 95 - 105
Das SächsischeWassergesetz (SächsWG) wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993, insbesondere in den Jahren 19981 und 20042,mehrfach geändert. Eine erneute, grundlegendere Novellierung des Landeswasserrechts wurde durch die mit der sogenannten Föderalismusreform des Jahres 2006 einhergehende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2010 erforderlich.3 Dieser Anpassungsprozess des sächsischen Wasserrechts wurde erst mit der am 8.8.2013 in Kraft