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Tiefengrundwasser und die Erfassung durch das WHG

Fabian Karrenstein


In der Vergangenheit ist die Debatte um Bedeutung und Anwendbarkeit des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für Gewässer im Untergrund vor allem als Abgrenzungsdebatte zwischen Grundwasser i.S.d. § 3 Nr. 3 WHG und sog. Bodenwasser i.S.d. § 2 Abs. 1 BBodSchG geführt worden. Diesbezüglich haben insbesondere Rech/Henke in einem detaillierten und zu Recht vielfach zitierten Aufsatz Kärrnerarbeit geleistet.1 Weniger umfassend ist aber bis dato die Frage behandelt

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(e.g. A | 000123 | 01)

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