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Wasserhaushaltsgesetz und Niedersächsisches Wassergesetz

Wolfgang Zeiler


I. Einleitung Pünktlich zum 1.3.2010 trat in Niedersachsen ein neues Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Kraft1. Es handelte sich dabei um die 42. Änderung des NWG seit dessen erstem Wirksamwerden am 15.7.1960. Die Besonderheit dieser Änderung war, dass erstmalig in der Geschichte im Bereich des Wasserrechts nicht auf ein Rahmengesetz, sondern ein Vollrecht des Bundes reagiert werden musste. Daher wurde eine umfassende Neugestaltung des NWG vorgenommen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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