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Öffentliche Hochwasservorsorge vor dem Hintergrund von tatsächlichen und rechtlichen Grundvorgaben – Erscheinungsformen einer rasanten Rechtsentwicklung

Michael Rolfsen


I. Das Recht der Hochwasservorsorge im Umbruch Das Hochwasservorsorgerecht in Deutschland ist seit zehn Jahren in stetigem Umbruch. Die insoweit maßgeblichen Vorschriften waren ursprünglich vor allem dem Landesrecht zu entnehmen. In der Folge der Hochwasserereignisse am Rhein 1993 und 1995 kam es zwar bereits 1996 zu einer nennenswerten Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).1 Das Elbehochwasser 2002 führte aber zu einem regelrechten Normierungs

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(e.g. A | 000123 | 01)

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