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Die rechtssichere Gestaltung von verbindlichen Sanierungszielen in der Altlastensanierung

Joachim Sanden


I. Einführung Immer häufiger wollen Sanierungsverpflichtete in Verhandlungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen aber auch im Zusammenhang mit Sanierungsanordnungen Klarheit herstellen, bis zu welchem Punkt sie ihren Sanierungspflichten nachkommen müssen. Weil einerseits weder das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) noch die Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die Kategorie der Sanierungszielwerte geregelt haben, noch anderersei

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(e.g. A | 000123 | 01)

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