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Verschlechterungsverbot nach dem WHG im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie

Till Elgeti


I. Einleitung Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik1 – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – hat vor mehr als zehn Jahren Vorgaben für erhebliche Neuerungen im deutschen Wasserrecht gemacht. Diese sind durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die entsprechenden Änderungen der Landeswassergesetze in

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(e.g. A | 000123 | 01)

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