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Bundesrechtswidrigkeit der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen?

Wolfgang Durner Und Fabian Karrenstein


Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einem ausführlicheren Rechtsgutachten, das die Verfasser im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet haben. Im Kern geht es um die derzeit kontrovers diskutierte Frage, ob die Regelung des § 61a des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes (LWG NRW) zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen durch einen Gutachter neben § 61 des Wass

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(e.g. A | 000123 | 01)

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